Transkranielle Magnetstimulation

Die rTMS (repetitive transkranielle Magnetstimulation) ist eine nicht invasive, schmerzfreie Behandlung, die sich u.a. in der Behandlung von Depressionen, Angststörungen, aber auch Kopfschmerzen, wie Migräne und Spannungskopfschmerzen, bewährt hat. Durch wiederholte Magnetimpulse werden Nervenzellen stimuliert und damit Stoffwechsel und Blutfluss im Gehirn beeinflusst, um Dysbalancen im Gehirn möglichst zu beseitigen. Es ist keine Anästhesie erforderlich. Die Behandlung ist gut verträglich bzw. nebenwirkungsarm und kann mit medikamentösen Therapien kombiniert werden. Sie findet überwiegend im Liegen statt. Art und Häufigkeit der Stimulation richten sich nach der Erkrankung. Kontraindikationen sind z.B. das Tragen von Herzschrittmachern, Hirnstimulatoren, anderen elektronischen/magnetischen Implantaten oder Epilepsie.

Depressionen
Die Hirnaktivität depressiver Patienten ist mehrheitlich im linken Frontallappen gemindert. Die Magnetstimulation findet daher 5 malwöchentlich über ca. 10 Minuten in diesem Bereich statt, bei einem Behandlungszeitraum von ca. 4-6 Wochen. Therapeutische Effekte sind in der Regel nach ca. 2 Wochen zu erwarten. Im Verlauf kann eine Erhaltungstherapie in größeren Intervallen sinnvoll sein.

Angsterkrankungen
Die Hirnaktivität ist bei Patienten mit Angst mehrheitlich im rechten Frontallappen verändert. Die Magnetstimulation erfolgt in diesem Gebiet in einem ähnlichen Behandlungsschema wie bei Depressionen.

Migräne
Die transkranielle Magnetstimulation kann sowohl im Anfall mit oder ohne Aura, als auch zur Prophylaxe eingesetzt werden und eine positive Wirkung über mehrere Monate haben. Dabei erfolgen in der Regel 6 Behandlungen innerhalb von 2 Wochen. Die Therapie wird kombiniert mit einer funktionellen Magnetstimulation der Schulter-, Nacken- und Rückenmuskulatur.

Chronische Kopfschmerzen
Oft finden sich Mischbilder aus z.B. Spannungskopfschmerzen und Migräne. Auch hier bietet die Magnetstimulation gute Erfolgsaussichten.


Was Sie wissen müssen:

Wahlleistungen sind medizinische Leistungen, die auf Wunsch des Patienten auf eigene Rechnung durchgeführt werden können. Hierzu zählen auch eine Reihe medizinisch sinnvoller Untersuchungen, die allerdings den Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherung übersteigen und deshalb nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenklassen erbracht werden dürfen (sog. Wirtschaftlichkeitsgebot). Jeder gesetzlich Versicherte hat das Recht, über Grundleistungen hinaus jede Wahlleistung in Anspruch zu nehmen. Nicht die Art Ihrer Versicherung, sondern SIE entscheiden, ob Sie eine besondere Form der Untersuchung oder Behandlung in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns bitte darauf an! Wir informieren Sie im Einzelfall über alle zur Verfügung stehenden Leistungen. Wenn Sie sich dann für eine bestimmte Wahlleistung entscheiden, erhalten Sie anschließend eine nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) spezifizierte Rechnung. Diese GOÄ können Sie bei der Ärztekammer einsehen.

 
 
MVZ für Neurologie und Psychiatrie Hennef GbR
Hild, Krüger, Nowak
Kaminski, Kleinen
Friedrich-Ebert-Platz 2 B
53773 Hennef
Tel. +49 (0)2242 915680
info@neurologie-hennef.de
 
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