sind medizinische Leistungen, die auf Wunsch des Patienten auf eigene Rechnung durchgeführt werden können. Hierzu zählen auch eine Reihe medizinisch sinnvoller Untersuchungen, die allerdings den Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherung übersteigen und deshalb nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenklassen erbracht werden dürfen (sog. Wirtschaftlichkeitsgebot). Einige der neuen bildgebenden Verfahren zur weitergehenden Beurteilung von Erkrankungen gehören auch dazu. Diese Leistungen werden zwar immer öfter von Patienten gewünscht, auch sind sie aus ärztlicher Sicht empfehlenswert - können unter den genannten Voraussetzungen aber nur privat abgerechnet werden:
jeder gesetzlich Versicherte hat das Recht, über Grundleistungen hinaus jede Wahlleistung in Anspruch zu nehmen. Nicht die Art Ihrer Versicherung, sondern SIE entscheiden, ob Sie eine besondere Form der Untersuchung oder Behandlung in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns bitte darauf an! Wir informieren Sie im Einzelfall über alle zur Verfügung stehenden Leistungen. Wenn Sie sich dann für eine bestimmte Wahlleistung entscheiden, erhalten Sie anschließend eine nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) spezifizierte Rechnung. Diese GOÄ können Sie bei der Ärztekammer einsehen.